Wird ein einfacher Behandlungsfehler (Arzt ist vom fachärztlichen Standard abgewichen) bestätigt, müssen Sie nachweisen, dass dieser Fehler zu Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung geführt hat.
Wird ein grober Behandlungsfehler (Arzt hat Behandlungsregeln oder anerkannte medizinische Kenntnisse eindeutig verstoßen) nachgewiesen, muss der Arzt oder die Klinik nachweisen, dass der gesundheitliche Schaden auch bei korrektem ärztlichem Handeln entstanden wäre (sogenannte Beweislastumkehr).
Um einen Behandlungsfehler nachzuweisen und entsprechende Ansprüche durchzusetzen, ist es unerlässlich, alle Aspekte umfassend zu erfassen, zu prüfen und darzulegen. Um die besten Ergebnisse zu erzielen, ist eine auf Medizinrecht spezialisierte anwaltliche Vertretung unerlässlich.
Ist der Behandlungsfehler nachgewiesen, stehen Ihnen zwei Formen der Entschädigung zu: Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Gerne können Sie persönlich in eines unserer Büros kommen. Das ist allerdings nicht notwendig. Wir nutzen moderne und sichere Methoden, mit denen wir den Prozess unkompliziert, effizient und persönlich online betreuen können.