Verdacht auf Ärztepfusch?

Steigern Sie mit spezialisierten Anwälten für Behandlungsfehler Ihre Erfolgschancen.

Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und begleiten Sie als Ihr persönlicher Berater. Beginnen Sie jetzt mit unserem Online-Check, um Gewissheit über Ihre Ansprüche und deren Höhe zu erlangen.

Jetzt kostenfrei Anspruch prüfen
und unverbindlich beraten lassen
Empathisch. Erfahren. Effizient.

Sie sind Opfer einer Fehldiagnose, eines Behandlungsfehlers oder Aufklärungsfehlers?

Durch unsere Expertise im Medizinrecht sind Sie bei uns bestens aufgehoben.

15 Jahre Erfahrung

Durch unsere Erfahrung und die Zusammenarbeit mit erstklassigen Gutachtern erzielen wir für unsere Mandanten regelmäßig Schmerzensgeld- und Schadensersatzzahlungen im sechs- bis siebenstelligen Bereich.

Erfolg durch Spezialisierung

Mangelnde Expertise führt häufig zu niedrigen Forderungen, während Versicherer Zahlungen verzögern oder verweigern. Mit uns an Ihrer Seite maximieren Sie Ihre Erfolgschancen und minimieren Ihren Aufwand erheblich.

Konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Die Anspruchshöhe hängt von vielen Faktoren ab. Sie lässt sich nicht durch Schmerzensgeldtabellen oder -rechner ermitteln. Für maximale Aufzahlungen, analysieren wir Ihren Fall akribisch.

Kostenfreie Mandatierung

Wenn Sie zu dem Entschluss kommen, dass wir der richtige Partner für Ihren Fall sind, klären wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme.

Persönlicher Ansprechpartner

Bei uns sind Sie mehr als nur eine Fallnummer. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist Ihr Anwalt, Berater und Beistand in dieser schwierigen Phase.

Minimaler Aufwand

hre Genesung hat oberste Priorität. Wir kümmern uns um die komplette Kommunikation und Abwicklung, damit Sie sich voll auf Ihren Heilungsprozess fokussieren können.

Ersteinschätzung & Beratung
kostenfrei & unverbindlich

Das sagen zufriedene Mandanten

Kompetenz & Durchhaltevermögen

“Mit der Kanzlei Lambrecht hatte ich einen langen gemeinsamen Weg, da ich Opfer eines Ärztepfusches wurde. Ich machte mir zunächst wenig Hoffnung, dass es in Deutschland möglich ist, was zu erreichen. Aber ich versuchte es gemeinsam mit der Kanzlei und wir haben wirklich eine tolle Abfindung nach vielen Verhandlungen hinbekommen. Natürlich hatte ich Höhen und Tiefen und wollte auch schon mal alles hinschmeißen. Aber ich wurde in der Kanzlei sowohl von den Damen im Vorzimmer als auch von meinem Anwalt immer wieder ermutigt durchzuhalten. Ich bin froh, dass ich es gemacht habe. Ich bin aber auch froh, dass es jetzt vorbei ist. Vielen Dank noch mal und eine klare Empfehlung!”

Fachlich unschlagbar

“Herr Lambrecht ist, wie auch in den Medien zu sehen, sehr erfahren und fachlich unschlagbar.”

Professionell & erfolgreich

“Toller Rechtsanwalt, kann ich nur weiterempfehlen! Macht seine Sache äußerst professionell und erfolgreich.”

Toller Rechtsanwalt

“Toller Rechtsanwalt für Medizinrecht kann ich jedem Patienten weiterempfehlen.”

Absolute Empfehlung

“Kann die Kanzlei Lambrecht absolut weiterempfehlen. Gehen auf die Wünsche der Mandanten ein und beraten fair und ehrlich.”

Umsichtige Beratung

“Ich kann Herrn Rechtsanwalt Lambrecht in Sachen "Operationsfehler" sehr empfehlen.”

Kompetenz & Freundlichkeit

“Ich kann diese Anwaltskanzlei jederzeit weiterempfehlen. Durch die Kompetenz und Freundlichkeit aller Mitarbeiter fühlt man sich sehr gut vertreten. Deshalb auch ein herzliches Dankeschön auf diesem Weg.”

Nächste Schritte

So machen Sie Ihr Schmerzensgeld nach einem Behandlungsfehler geltend

Füllen Sie den Online-Check aus

Klicken Sie auf den untenstehenden Button und beantworten Sie innerhalb von etwa einer Minute einige Fragen zu Ihrem Fall.

Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen

Im kostenlosen Erstgespräch, bewerten wir Ihren Fall und schätzen Ihre Ansprüche sowie Erfolgsaussichten ein.

Wir setzen uns für Sie ein

Erteilen Sie uns Ihr Mandat, stehen wir an Ihrer Seite. Wir kämpfen für Ihr Recht und sind immer für Sie da.

Jetzt beraten lassen
kostenfrei & unverbindlich

Wir machen Ihre Ansprüche geltend – mit Power setzen wir uns für Ihr Recht ein.

Sicher. Transparent. Persönlich. Kompetent.

Das macht uns zum geeigneten Partner für Ihren Fall:

Andreas Lambrecht
Rechtsanwalt

Ausgezeichnete Rechtsberatung und -vertretung ist für uns selbstverständlich.

Was uns wirklich hervorhebt, ist die intensive Spezialisierung unserer Anwälte im Medizinrecht, insbesondere im Arzthaftungsrecht, und unser Anspruch, jeden Mandanten individuell und präzise zu beraten und zu vertreten.

Dank dieser Ambition und kontinuierlichen Fortbildung sind wir bundesweit der bevorzugte Ansprechpartner für Klagen bei Kunstfehlern.

Wenn Sie uns Ihr Mandat anvertrauen, prüfen wir sorgfältig Ihre Unterlagen und erarbeiten eine klare rechtliche Einschätzung. Um die besten Ergebnisse zu erzielen, arbeiten wir mit erfahrenen Gutachtern und Sachverständigen zusammen.

Wir sorgen für maximale Entlastung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dabei versuchen wir zunächst, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Keine Einigung? Kein Problem. Unsere Anwälte vertreten Sie vor allen Gerichten.

Mit all unserer Expertise setzen wir uns dafür ein, dass Ihre Rechte anerkannt und Ihre finanzielle Situation verbessert wird – denn beides kann maßgeblich zu Ihrer Gesundheit beitragen.

Mit freundlichen Grüßen

A. Lambrecht

Andreas Lambrecht

8.086 +
zufriedene Mandanten
100%
Empfehlungen
4
Kanzleien
ø 4,86/5
Bewertung unserer Anwälte
Schadensersatz und Schmerzensgeld

Die große Frage: Wann haben Sie nach einem Behandlungsfehler Ansprüche und was steht Ihnen zu?

Für die Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen im Arzthaftungsrecht sind drei Bedingungen notwendig:

  1. Sie müssen nachweisen können, dass ein Behandlungs-, Diagnose- und/oder Aufklärungsfehler seitens des Arztes vorliegt. Beachten Sie, dass der Arzt nicht grundsätzlich für einen Heilerfolg haftet, sondern für eine fachgerechte Anstrengung zu diesem Zweck. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt von allgemein anerkannten medizinischen Standard abgewichen ist.
  2. Sie müssen einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben.
  3. Dieser Schaden muss aufgrund des Behandlungs-, Diagnose- und/oder Aufklärungsfehlers entstanden sein.

Sie bzw. wir als Ihr Team sind in der Pflicht nachzuweisen, dass diese Voraussetzungen gegeben sind.

Wird ein einfacher Behandlungsfehler (Arzt ist vom fachärztlichen Standard abgewichen) bestätigt, müssen Sie nachweisen, dass dieser Fehler zu Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung geführt hat.

Wird ein grober Behandlungsfehler (Arzt hat Behandlungsregeln oder anerkannte medizinische Kenntnisse eindeutig verstoßen) nachgewiesen, muss der Arzt oder die Klinik nachweisen, dass der gesundheitliche Schaden auch bei korrektem ärztlichem Handeln entstanden wäre (sogenannte Beweislastumkehr).

Um einen Behandlungsfehler nachzuweisen und entsprechende Ansprüche durchzusetzen, ist es unerlässlich, alle Aspekte umfassend zu erfassen, zu prüfen und darzulegen. Um die besten Ergebnisse zu erzielen, ist eine auf Medizinrecht spezialisierte anwaltliche Vertretung unerlässlich.

Ist der Behandlungsfehler nachgewiesen, stehen Ihnen zwei Formen der Entschädigung zu: Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Schmerzensgeld – die Entschädigung für verlorene Lebensqualität

Schmerzensgeld ist die Entschädigung für Ihre geistige und/oder körperliche Gesundheit.

Wussten Sie, dass Studien herausgefunden haben, dass eine sichere finanzielle Situation einen positiven Einfluss auf die Genesung haben kann? Zwar können Sie Ihre Gesundheit nicht zurückkaufen, aber Sie können Ihre wirtschaftliche Situation deutlich verbessern. Das steht Ihnen zu.

Schadensersatz – die unterschätzte Entschädigung für viele Bereiche

Verlorene Einkünfte, Kosten für Pflege, Haushalt und Umbauten können häufig zurückerstattet werden. Bei vielen unserer Mandanten war der Schadensersatz sogar höher als das Schmerzensgeld.

In den letzten 15 Jahren haben wir es immer wieder geschafft, alle Ansprüche unserer Mandanten vollständig und angemessen durchsetzen. Dieser Erfolg beruht auf unserer medizinrechtlichen Kompetenz, persönlicher Kundenbetreuung und der Entschlossenheit unserer Kanzlei.

Pauschale Beträge zu nennen ist nicht zielführend, und Schmerzensgeldtabellen spiegeln nicht die tatsächliche Komplexität von Behandlungsfehlern wider. Also lassen Sie uns Ihren Fall persönlich betrachten.

Lassen Sie uns sprechen
und Ihren Fall prüfen
Nächste Schritte

Das sind Ihre nächsten Schritte:

Füllen Sie jetzt Ihren Online-Check aus.

Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen.

Wir setzen Ihre Ansprüche durch.

Jetzt beraten lassen
kostenfrei & unverbindlich
FAQ

Fragen, die uns Mandanten häufig stellen

Muss ich persönlich in die Kanzlei kommen?

Gerne können Sie persönlich in eines unserer Büros kommen. Das ist allerdings nicht notwendig. Wir nutzen moderne und sichere Methoden, mit denen wir den Prozess unkompliziert, effizient und persönlich online betreuen können.

Ist Ihre Erstberatung wirklich kostenlos?

Ja, absolut. Das erste Beratungsgespräch sowie die Prüfung Ihres Schadensanspruchs sind für Sie vollkommen kostenfrei und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns ein Mandat erteilen und keine Rechtsschutzversicherung haben. Doch bevor es dazu kommt, besprechen wir mit Ihnen ausführlich alle möglicherweise anfallenden Kosten. So behalten Sie immer den vollen Überblick.

Wie ist der genaue Ablauf?

Wenn Sie unseren Online-Check ausgefüllt haben, prüfen wir Ihren Anspruch und vereinbaren ein unverbindliches Erstgespräch. Dort sprechen wir persönlich, zielgerichtet und einfühlsam über Ihre Situation. Auf Basis der Ergebnisse erhalten Sie von uns eine Ersteinschätzung, ob Ansprüche bestehen, mit welchem Betrag Sie rechnen können und wie hoch Ihre Erfolgschancen sind.

Erteilen Sie uns das Mandat, können Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren - wir kümmern uns um den Rest. Wir setzen uns für Ihre Ansprüche ein, sowohl außergerichtlich als auch, falls erforderlich, vor Gericht. Während des gesamten Prozesses halten wir Sie kontinuierlich auf dem neuesten Stand und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

Warum ist die Mandatierung für mich kostenfrei?

Wenn Sie sich entscheiden, uns zu beauftragen, überprüfen wir zunächst, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Sollte dies der Fall sein, entstehen für Sie durch die Mandatierung keine Kosten.

Sollte jedoch keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein oder die Kostenübernahme verweigert werden, entstehen Kosten erst ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie uns Ihr Mandat erteilen. Wir besprechen im Vorfeld transparent und detailliert alle anfallenden Kosten mit Ihnen. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch gerne ohne eine bestehende Rechtsschutzversicherung.

Unser Ziel ist es immer, die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erreichen.

Ich habe bereits einen Anwalt beauftragt. Kann ich wechseln?

Ja, Sie können Ihr Mandat jederzeit und ohne Begründung kündigen. Dies kommt häufiger vor, als Sie denken und stellt in der Regel kein Problem für den derzeitigen Anwalt dar. Sollten Sie zu uns wechseln wollen, übernehmen wir gerne die Organisation der Mandatsübergabe. Sie brauchen auch keine Bedenken gegenüber Ihrer Versicherung haben. Es ist nicht unüblich, dass wir nicht der erste Anwalt für das Mandat sind. Manchmal benötigt es einfach mehrere Anläufe.

Mit welchen Zahlungen kann ich rechnen?

Die genaue Höhe des Schmerzensgeldes bzw. des Schadensersatzes ist von Ihrer individuellen Situation abhängig. In unserem kostenfreien Erstgespräch prüfen wir Ihren Fall persönlich und geben Ihnen eine Ersteinschätzung an die Hand.

Was beinhaltet der Service von Lambrecht Rechtsanwälte?

Unser Erstgespräch beinhaltet ein persönliches Telefonat inklusive einer fundierten Ersteinschätzung über die voraussichtliche Höhe Ihrer Ansprüche. Dieser Service ist unverbindlich und kostenlos.

Erteilen Sie uns Ihr Mandat, übernehmen wir alle notwendigen Aufgaben, um Ihre Ansprüche einzufordern.

Wir sind nicht nur Ihr Anwalt, sondern auch ein Begleiter und Berater.

- Unterstützung bei der Komplementierung Ihrer Unterlagen
- Kommunikation & Prüfung der Kostendeckung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
- Außergerichtliche Einigung mit der Versicherung des Krankenhauses
- Prüfung der Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens
- Wenn notwendig, gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- Regelmäßige Berichterstattung über den Fortschritt Ihres Mandats
- Wir sind immer für Ihre Rückfragen da

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Sie können sich jederzeit an Ihren persönlichen Experten wenden, der für Ihr Mandat zuständig ist. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, denn wir sind für Sie Anwalt, Berater und Beistand in dieser Zeit.

Jetzt kostenfrei Ansprüche prüfen
und unverbindlich beraten lassen